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Bad Essen,

Sicherheitsbelehrung beim THW-Ortsverband Bad Essen

Alljährlich sind die Helfer in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen mit Unfallvermeidungs- oder Verhaltensvorschriften vertraut zu machen

Die Teilnehmer des diesjährigen Belehrungssamstag Foto: Eckhard Grönemeyer

Es liegt in der Natur des Menschen, dass er Dinge vergisst, verdrängt oder in der Routine des Alltags nicht beachtet. Deshalb konnte THW-Ortsbeauftragter Daniel Güntner einen Großteil der Helferschaft am vergangenen Sonnabend zur „Nachschulung“ begrüßen.

Es gibt nicht nur im Straßenverkehr Gefahren, die möglicherweise vermieden werden können, sondern auch bei Diensten im Katastrophenschutz. Daniel Güntner referierte zunächst über den Datenschutz innerhalb des THW. Die Organisation speichere persönliche Daten der Helfer mit deren Einwilligung. Mit diesen Daten ist sorgsam umzugehen und die rechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Jeder einzelne Helfer ist seinerseits verpflichtet, beispielsweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informelle Selbstbestimmung zu beachten. So dürften z.B. Fotos, die Unfallopfer zeigen, nicht weitergegeben werden ohne Zustimmung, da jedermann das Recht am „eigenen Bild“ habe. Im THW gilt das „Clean-Desk-Prinzip“; nämlich dass geschützte Daten und Personalakten nicht offen herumliegen.

Robin Allenberg informierte an den THW-Einsatzfahrzeugen über die Ladungssicherung und den Transport von Gefahrgütern, die z.B. brennbar sind. Über Unfallverhütungsvorschriften informierte Daniel Güntner mit einer Audio-Schulung. Das bei Unglücksfällen Erste-Hilfe im Rahmen der Möglichkeiten zu leisten ist, gilt erst recht für den Katastrophenschutz. Bestimmte Vorschriften sind hierbei einzuhalten. Im Bereich des Arbeitsschutzes wird auf die Eigenverantwortung der freiwilligen Helfer gesetzt, etwa dass die vorhandene Schutzausrüstung genutzt wird. Durch Routine und Leichtsinn geschehen immer wieder Unfälle, die unter Umständen vermen.eidbar wären. Im THW-Ortsverband Bad Essen gibt es beispielsweise Notstromaggregate, die sach- und fachgerecht bedient werden müssen, damit kein Personenschaden entsteht.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Belehrung der Kraftfahrer, die berechtigt sind, im THW-Einsatzfahrzeug auf der Straße oder ein Boot auf der Wasserstraße Mittellandkanal zu führen. Kraftfahrerausbilder Herbert Neumann informierte detailliert, beispielsweise dürften Nichtberechtigte nicht in THW-Fahrzeugen befördert werden; in Fahrzeugen darf nicht geraucht werden. Für jede Fahrt bedarf es eines Fahrauftrages und fahren darf nur, wer neben der gesetzlichen Fahrerlaubnis und die THW-interne Zusatzerlaubnis erlangt hat. Die Wahrnehmung von Sonderrechten mit Blaulicht und Martinshorn sind besonders an Kreuzungen riskant; deshalb die Empfehlung des Ausbilders, „nie schneller als der persönliche Schutzengel fliegen kann“ mit dem Einsatzfahrzeug zu fahren.



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